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   FG Niedersachsen, 18.02.2005 - 13 K 392/02   

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https://dejure.org/2005,28549
FG Niedersachsen, 18.02.2005 - 13 K 392/02 (https://dejure.org/2005,28549)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2005 - 13 K 392/02 (https://dejure.org/2005,28549)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 13 K 392/02 (https://dejure.org/2005,28549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anerkennung eines Pachtvertrages zwischen nahen Angehörigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 4 EStG; § 12 Nr. 1, 2 EStG; § 581 BGB
    Besteuerung im Fall eines Pachtvertrages zwischen Vater und Sohn; Ziel der Trennung des Bereichs der Einkunftserzielung von der Privatsphäre; Grundsätze über die Anerkennung von Angehörigenverträgen; Angemessenheit eines im Zusammenhang mit der Handwerkskammer bemessenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12
    Angemessenheit; Pachtzahlung; Angehörige - Angemessenheit von Pachtzahlungen unter Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angemessenheit von Pachtzahlungen unter Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besteuerung im Fall eines Pachtvertrages zwischen Vater und Sohn; Ziel der Trennung des Bereichs der Einkunftserzielung von der Privatsphäre; Grundsätze über die Anerkennung von Angehörigenverträgen; Angemessenheit eines im Zusammenhang mit der Handwerkskammer bemessenen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2005 - 13 K 392/02
    a) Verträge unter nahen Angehörigen sind der Besteuerung nur zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart sind und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (sog. Fremdvergleich, s. z.B. BFH vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl. II 1997, 196; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl. II 1998, 106, jeweils m.w.N.).

    Allerdings sind an den Nachweis eines ernsthaften Vertragsverhältnisses um so strengere Maßstäbe anzulegen, je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (vgl. z.B. BFH vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl. II 1997, 196 m.w.N.).

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2005 - 13 K 392/02
    a) Verträge unter nahen Angehörigen sind der Besteuerung nur zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart sind und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (sog. Fremdvergleich, s. z.B. BFH vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl. II 1997, 196; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl. II 1998, 106, jeweils m.w.N.).

    Allerdings sind an den Nachweis eines ernsthaften Vertragsverhältnisses um so strengere Maßstäbe anzulegen, je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (vgl. z.B. BFH vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl. II 1997, 196 m.w.N.).

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2005 - 13 K 392/02
    Der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 EStG wird nämlich durch § 12 Nr. 1 und 2 EStG eingeschränkt (vgl. insbesondere die Beschlüsse des BFH vom 28.November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105 unter B.II.3.; vom 27.November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 unter C.I.).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.02.2005 - 13 K 392/02
    Der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 EStG wird nämlich durch § 12 Nr. 1 und 2 EStG eingeschränkt (vgl. insbesondere die Beschlüsse des BFH vom 28.November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105 unter B.II.3.; vom 27.November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 unter C.I.).
  • FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12

    Höhe der als Betriebsausgabe abzugsfähigen Arbeitslöhne i.R.e.

    Das Übermaß stellt keinen Arbeitslohn, also keine "Gegenleistung" für erbrachte Arbeitsleistungen, dar, sondern ist der privaten (familienrechtlichen) Sphäre (§ 12 Nr. 2 EStG) zuzuordnen (so zutreffend FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 1998 1 K 2490/98, EFG 1999, 230 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BStBl. II 1984, 60, 61; anderer Ansicht für überhöhte Pachtzahlungen: Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Februar 2005 13 K 392/02, EFG 2006, 251).
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